Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
St. Peter und Paul Kirchhundem
Headerimage Siegerland-Südsauerland
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Elternmitwirkung und –mitbestimmung

Wir erkennen die Eltern als „Ersterzieher“ und die Familie als Erziehungssystem mit ihrer eigenen Lebenssituation als bedeutsam für die Entwicklung des Kindes an. Unsere Angebote richten wir an dem tatsächlichen Bedarf aus, welcher durch Fragebögen, im Gespräch und durch Beobachtungen festgestellt wird.

Entsprechend unseres Grundsatzes der „Begegnung auf Augenhöhe“ pflegen wir eine Kultur der Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in die Arbeit der Kindertageseinrichtung.  Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger ist ein zentraler Baustein zur Verwirklichung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtung. Dieser Erkenntnis trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er Eltern und deren Vertretungen weitreichende Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen einräumt und so den Rahmen für die Zusammenarbeit von Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger festlegt. Die Publikation „Für ihr Kind – Die katholische Kindertageseinrichtung“ regelt als Bestandteil des Betreuungsvertrages den Rahmen für Elternmitwirkung und –mitbestimmung in dieser Einrichtung, wobei die aktuelle Gesetzgebung maßgeblich ist.

Grundsätzlich gilt, dass Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung zwei unterschiedlich weitreichende Formen von Elternbeteiligung darstellen. Unter Elternmitwirkung versteht der Gesetzgeber, dass der Elternbeirat bzw. die Elternversammlung rechtzeitig und umfassend zu wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung informiert und angehört werden und dass die Gestaltungshinweise des Elternbeirates bzw. der Elternversammlung angemessen bei der Entscheidungsfindung durch den Träger bzw. die Einrichtungsleitung berücksichtigt werden. Eingeschränkt wird dieses Anhörungsrecht lediglich durch die Persönlichkeitsrechte von Dritten (beispielsweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Kindern, die die Einrichtung besuchen), die durch den Träger bzw. die Leitung zu wahren sind. Der Begriff Elternmitwirkung umfasst auch die vielfältigen Formen von Unterstützung und Hilfen von Eltern bei der Durchführung von Festen, Renovierungsmaßnahmen oder Aktionen mit Kindern.

Wir begrüßen das Engagement der Eltern in unserer Kindertageseinrichtung. Wir vermitteln den Eltern, dass wir ihre Anregungen wünschen und laden sie ein, sich an der Planung und Mitgestaltung der pädagogischen Arbeit zu beteiligen, sich bei Projekten einzubringen und bei Organisationsprozessen mitzuwirken.

Davon unterscheidet sich die weitergehende Beteiligungsform der Elternmitbestimmung, die der Gesetzgeber ausschließlich bei den Entscheidungen einräumt, die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren (beispielsweise im Falle der Einführung eines kostenpflichtigen Mittagessens oder die Durchführung eines kostenpflichtigen Ausfluges). Solche Entscheidungen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Elternbeirates bzw. der Elternversammlung zustande kommen.



Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Eltern sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen, die soziale Beziehungen mit ihren Kindern entwickeln und sie sind Experten in den Angelegenheiten ihrer Kinder. Sie sind willkommene Gäste in unserer Kindertageseinrichtung. Durch die Anmeldung und Aufnahme des Kindes in unsere Kindertageseinrichtung teilen die Eltern ihre Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder mit den pädagogischen Fachkräften und haben Anspruch auf professionelle Beratung und Unterstützung. Zum Aufbau einer stabilen Beziehung zwischen Eltern, Kind und pädagogischer Fachkraft orientieren wir die Eingewöhnung individuell an den Bedürfnissen des Kindes.

Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen Erziehungssorgeberechtigten, pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger ist eine Grundvoraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit. Unterschiedliche Lebensentwürfe, soziale, kulturelle, ethnische und religiöse Aspekte prägen die Erziehungsvorstellungen. Die Kindertageseinrichtung ist ein Ort der Begegnung für Menschen unterschiedlichster Lebensformen und ermöglicht einen lockeren Erfahrungsaustausch untereinander.

Zu einer gelingenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gehört eine verlässliche Transparenz unserer Arbeit. Durch regelmäßige, verständliche Informationen durch die monatliche Kindergartenzeitung erhalten die Eltern Einblick in die Planungen und Abläufe in der Kindertageseinrichtung. Eine jährliche Elternbefragung und regelmäßige Tür- und Angelgespräche sind uns wichtig. Damit ermöglichen wir den Eltern eine aktive Teilhabe am Geschehen, wobei dem das Verständnis zugrunde liegt, dass die Pflicht zur Informationsweitergabe immer eine Bring- und Holschuld ist.

Eins unserer Ziele, ist eine offene und ehrliche Kommunikation in allen Bereichen und bei positiven sowie negativen Rückmeldungen. Sie ist ein Zeichen gegenseitiger Wertschätzung und fördert das Vertrauen und die dauerhafte Zufriedenheit mit unserer Arbeit. Bei der Beratung und Unterstützung setzen wir voraus, dass sich beide Seiten – pädagogische Fachkräfte und Eltern – füreinander öffnen. Sie tauschen ihre Erziehungsvorstellungen aus und kooperieren zum Wohle des Kindes.

Anmeldefrist

Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens 31.10.2023 für den 01.08.2024 in unserer Einrichtung an.